Dienstgradabzeichen


 

Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr

in Nordrhein-Westfalen

nach § 12 Anlage 2

§ 13 Anlage 1 und 2

Laufbahnverordnung NRW

 

Abzeichen

Dienstgrad Voraussetzung

Feuerwehrfrau-Anwärterin
Feuerwehrmann-Anwärter
Wer in die Feuerwehr eintritt

Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann
Wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat.

Oberfeuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann
Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat.

Hauptfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann
Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.

 Truppführerlehrgang (TF)

Unterbrandmeisterin

Unterbrandmeister

Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat.

Lehrgang Gruppenführer (ehrenamtlich) (F-III)

Brandmeisterin

Brandmeister

Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeistein oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang F III am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.

Oberbrandmeisterin

Oberbrandmeister

Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

Hauptbrandmeisterin

Hauptbrandmeister

Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

 Lehrgang Zugführer (ehrenamtlich) (F-IV)

Brandinspektorin

Brandinspektor

Wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

 Lehrgang Verbandsführer (F/B-V)

Brandoberinspektorin

Brandoberinspektor

Wer Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr (F-VI)

Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor

Wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.