Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
in Nordrhein-Westfalen
nach § 12 Anlage 2
§ 13 Anlage 1 und 2
Laufbahnverordnung NRW
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Abzeichen |
Dienstgrad | Voraussetzung |
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Feuerwehrfrau-Anwärterin Feuerwehrmann-Anwärter |
Wer in die Feuerwehr eintritt |
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Feuerwehrfrau Feuerwehrmann |
Wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat. |
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Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann |
Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat. |
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Hauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann |
Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat. |
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Truppführerlehrgang (TF) |
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Unterbrandmeisterin Unterbrandmeister |
Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat. |
| Lehrgang Gruppenführer (ehrenamtlich) (F-III) | ||
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Brandmeisterin Brandmeister |
Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeistein oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang F III am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat. |
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Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister |
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister |
Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
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Lehrgang Zugführer (ehrenamtlich) (F-IV) |
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Brandinspektorin Brandinspektor |
Wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
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Lehrgang Verbandsführer (F/B-V) |
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Brandoberinspektorin Brandoberinspektor |
Wer Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
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Lehrgang Leiter einer Feuerwehr (F-VI) |
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Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor |
Wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |