Feuerwehr-Lexikon


 

Diese Seite wird ständig von uns aktualisiert und überarbeitet. Sie soll dazu dienen dem feuerwehrunkundigem Publikum den ein oder anderen Fachbegriff zu erklären.

 

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Bar 01
Buchstabe A
A-Saugschlauch Der A-Saugschlauch ist ein Schlauch, der seine röhrenförmige Form immer beibehält und bei der Entnahme von Wasser aus unabhängigen Löschwasserversorgungen verwendet wird.

Damit ein Saugschlauch diese Beispiele erfüllt und beim Erzeugen von Unterdruck nicht zusammenklappt, befindet sich in seinem Inneren eine verzinkte Drahtspirale. Diese ist dann abwechselnd mit vielen dünnen Gewebe- und Gummischichten umgeben, die ineinander zusammenvulkanisiert sind. Eine äußere Drahtspirale soll den Schlauch vor mechanischen Beschädigungen schützen. Bei Saugschläuchen neueren Datums wird auf die Anbringung der äußeren Drahtspirale verzichtet.

Ein Saugschlauch muss von innen gegen Wasserdruck und von außen gegen atmosphärischen Luftdruck dicht sein.

Der Saugschlauch der Größe A hat eine Länge von 1,6 m und einen Durchmesser von 110 mm.

 

Aktiv:

Als "Aktiv" bezeichnen wir alle dem Einsatzdienst angehörenden Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen. Mit 60 Jahren scheidet man aus Altersgründen aus dem Aktiven Dienst aus und wird automatisch in die Ehrenabteilung übernommen.

 

Alarmierung: Unter Alarmierung versteht man die Information der Feuerwehrkräfte über einen Einsatz. Kann geschehen durch Notruf oder automatischen Brandmeldeanlagen.

 

Arbeitsleine:

Arbeitsleinen sind rot gefärbte, im Leinenbeutel aufbewahrte Leinen mit einer Länge von 20 m, die nicht zur Menschenrettung verwendet werden dürfen. Sie finden, wie der Name schon sagt, nur bei „Arbeiten“ Verwendung.

 

Armaturen: Als wasserführende Armaturen werden Geräte bezeichnet, die von Wasser durchflossen werden. Sie schaffen die Verbindung zwischen Pumpen und Schläuchen.

 

Atemschutz:

Bei jedem Brand entstehen giftige Stoffe, die meist gasförmig sind und als Rauch oder Qualm nicht nur die Sicht für Feuerwehrleute beeinträchtigen sondern ganz besonders ihre Gesundheit durch Einatmen gefährden. Infolge dessen ist heute ein Brandeinsatz ohne Atemschutzausrüstung nicht mehr möglich. Die Einsatzkräfte atmen entweder gefilterte Luft über eine Atemschutzmaske ein (Filtergeräte) oder Atemluft, die sie aus mitgeführten Atemluftflaschen ebenfalls über eine Atemschutzmaske erhalten.

 

Aufgabenbereich der Feuerwehr: Allgemeine Beschreibung der Aufgaben der Feuerwehr. Sie können die Brandbekämpfung, den Rettungsdienst (ggf. einschließlich des Notfall-Rettungsdienstes), die technische Hilfeleistung, die Bergung und den vorbeugenden Brandschutz umfassen.

 

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Buchstabe B
B-Schlauch: siehe Druckschlauch B

 

Befehl: Um schnell und sicher Weisungen im Einsatz geben zu können, gibt es den Befehl. Er ist immer gleich aufgebaut (beinhaltet: Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg). Beispiel: "Angriffstrupp. Zur Menschenrettung, mit Rettungsschere zum Pkw über die Straße vor".

 

Berufsfeuerwehr:

Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr versehen ihren Dienst hauptamtlich, ihr Beruf ist Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann. In Städten über 100 000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren (BF) gesetzlich vorgesehen, es gibt allerdings auch Ausnahmen. Neben den BF bestehen in den Großstädten auch Freiwillige Feuerwehren. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.Z. 26 Berufsfeuerwehren.

 

Betriebsfeuerwehr:

Betriebsfeuerwehren sind Feuerwehren in Betrieben und Verwaltungen, sie schützen nur den betreffenden Betrieb. Wenn sie in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung einer Gemeindefeuerwehr (FF) entspricht, kann sie als Werkfeuerwehr (WF) anerkannt werden. Sie unterliegt damit der staatlichen Aufsicht.

 

Bergen: ist das Einbringen von Leichen, Kadavern, oder gefährdeten Sachwerten.

 

BOS:

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Dazu zählen die Feuerwehren, Polizei, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk, und die Bundeszollverwaltung. Sie verfügen über Funkeinrichtungen, die eine Zusammenarbeit bei Großschadensfällen ermöglicht.

 

Brandgase:

Ein gasförmiges Gemisch aus giftigen Stoffen, die bei einem Brand entstehen. Je nach brennendem Stoff, Temperatur und Luftzufuhr ist die Zusammensetzung sehr unterschiedlich. Neben Kohlenmonoxid und Kohlendioxid entstehen Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und viele andere Atemgifte.

 

Brandklassen:

Die Einteilung der brennbaren Stoffe erfolgt in vier verschiedene Klassen. Daraus können dann auch die Löschmittel abgelesen werden.

Klasse A:

feste Stoffe z.B. Holz, Kohle
Löschmittel: Wasser, Schaum

Klasse B:

flüssige Stoffe z.B. Benzin, Lacke
Löschmittel: Schaum, Pulver

Klasse C:

gasförmige Stoffe z.B. Acetylen, Butan
Löschmittel: Pulver,
Kohlendioxid

Klasse D:

Metalle z. Aluminium
Löschmittel: Sand, Pulver

 

 

Brandmeldeanlage:

Fernmeldeanlage, die Brände selbständig an Feuerwehr oder/und an die Leitstelle melden und gleichzeitig optisch und akustisch anzeigen. Sie können auch Löschanlagen aktivieren und die eigenen Anlagenteile überwachen und Fehler anzeigen. Sie bestehen aus den Meldern, dem dazu erforderlichen Leitungsnetz und der Brandmeldezentrale. Brandmeldeanlagen sind in Krankenhäusern, Fabriken, Bürogebäuden usw. installiert.

 

Brandmeldezentrale:

Ist ein Teil der Brandmeldeanlage. Hier laufen Brandmeldungen und Störmeldungen auf und werden angezeigt und an Feuerwehr und/oder Leitstelle weiter geleitet. Ein Teil der Brandmeldezentrale besteht aus dem Feuerwehrbedienfeld, auf dem die notwendigen Bedienfunktionen für die Feuerwehr einheitlich angeordnet sind.

 

Bar 01
Buchstabe C
C-Schlauch: siehe Druckschlauch "C"

 

Chemikalienschutzanzug (CSA):

Ist während eines Einsatzes die Gefahr des Hautkontaktes mit gefährlichen Stoffen nicht auszuschließen, so ist spezielle persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Spezielle persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit gefährlichen Stoffen kann sein: Chemikalienschutzanzug, Ölschutzkleidung, Schutzhandschuhe usw. 
Insbesondere bei Gefahr der Hautschädigung durch Gase und Dämpfe oder deren Aufnahme über die Haut ist ein Chemikalienschutzanzug zu tragen.

 

Chemische Stoffe: Vielerorts kommen chemische Stoffe zum Einsatz, bei einem freiwerden gefährlicher Chemikalien kann ein Einsatz der Feuerwehr erforderlich werden. Die Ortsfeuerwehren werden bei solchen Einsätzen vom Gefahrgut-Zug unterstützt.

 

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Buchstabe D
D-Schlauch: siehe Druckschlauch "D"

 

Dienstgrade: Aufgrund der "Laufbahnverordnung der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen"  (§13)  werden Dienstgrade verliehen.

 

DME: Digitaler Meldeempfänger.
Es wird unterschieden zwischen dem DME I Melder, der als sogenannter Nur- Ton Melder dem Feuerwehrmann (SB) akustisch anzeigt, ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Hilfeleistungseinsatz handelt und dem DME II Melder, bei dem zusätzliche Nachrichten (Einsatzstichwort und Einsatzadresse) im Display angezeigt werden.

 

Drehleiter:

Sie gehört zur Gruppe der Hubrettungsfahrzeuge, worauf eine Leiter aufgebaut ist, die ausfahrbar, aufrichtbar und drehbar ist. In Deutschland haben Drehleitern eine Rettungshöhe von 12 bis 23 Metern. In höheren Gebäuden (Hochhäusern) können sie nicht mehr eingesetzt werden, bei diesen werden entsprechende Rettungswege (abgetrennte Treppenhäuser) von der Bauordnung gefordert. Mit Drehleitern können Menschen, natürlich auch Tiere aus größerer Höhe gerettet und Brandbekämpfung von oben vorgenommen werden. Die Bezeichnung erfolgt durch die Buchstaben DL und zwei angehängten Zahlen mit Nennrettungshöhe und Nennausladung in Metern, z.B. DL 23-12, bzw. DLK 23-12 (Drehleiter mit Korb).

 

Druck-begrenzungsventil: Das Druckbegrenzungsventil wird in die Förderleitung gekuppelt und sorgt dafür, dass hohe Drücke in den Schlauchleitungen verhindert werden. Dazu leitet es einen Teil des sich stauenden und somit hohen Druck verursachenden Wassers in Freie ab. Es ist so konstruiert, dass der Überdruck innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde abgebaut wird.

Mit Hilfe eines Einstellknopfes lassen sich Drücke zwischen 2 und 16 bar einstellen. Spätestens bei 0,5 bar über dem eingestellten Druck öffnet und spätestens bei 0,5 bar unter dem eingestellten Druck schließt das Druckbegrenzungsventil.
Sei werden vor dem Verteiler und Pumpen in die Förderleitung eingebaut.

 

Druckschlauch:

Er dient der Beförderung von Löschmitteln, in der Hauptsache Wasser. Im leeren Zustand kann er gerollt oder gefaltet werden und ist damit leicht transportierbar. Das Löschmittel wird im Schlauch unter Druck transportiert, deshalb muss er entsprechende Eigenschaften aufweisen. Die Unterscheidung in A-, B-, C- und D-Schlauch ergibt sich aus dem Innendurchmesser. Häufig verwendete Druckschläuche sind B- und C-Schläuche.

 

Druckschlauch "B" Den sog. B-Schlauch gibt es in 5 m und 20 m Länge. Beide Ausführungen haben einen Innendurchmesser von 75 mm. Der Prüfdruck beträgt 24 bar, der Gebrauchsprüfdruck liegt bei12 bar. Die 20m Version wird vornehmlich zur Förderung von Löschmittel über lange Strecken, sowie zur Brandbekämpfung bei größeren Schadensobjekten zwischen Verteiler und Strahlrohr platziert. Hingegen wird die 5m Ausführung vornehmlich zwischen Feuerlöschkreiselpumpen und Hydranten angeschlossen.
Grund: Hydranten geben das Löschwasser oft nicht mit dem gewünschten Druck ab.
Mit der Pumpe wird das Wasser aus dem Hydranten entnommen und in der Pumpe unter Druck gesetzt.

 

Druckschlauch "C" Der Druckschlauch der Größe C hat eine Länge von 15 m und einen Durchmesser von 42mm. Prüfdruck 24 bar, Gebrauchsprüfdruck 12 bar. Der C-Schlauch wird vornehmlich zwischen Verteiler und Strahlrohr platziert.
Durch den geringen Durchmesser ist er zur Löschmittelförderung nicht speziell geeignet.

 

Druckschlauch "D" Der D-Schlauch hat eine Länge von 5 m und einen Durchmesser von 25 mm. Prüfdruck 12 bar, Gebrauchsprüfdruck 8 bar.
Er wird vornehmlich, in Verbindung mit dem D-Strahlrohr zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden sowie zum Ablöschen von Glutnestern verwendet.
Ebenso gehört der D-Druckschlauch zum Zubehör der Kübelspritze.
 
Bar 01
Buchstabe E
Ehrenabteilung: Abteilung für Freiwillige Feuerwehrangehörige die keinen aktiven Dienst mehr leisten können. In der Regel Übernahme von Kameraden/Innen die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 

Explosion:

Sehr schnell ablaufende und unkontrollierte Verbrennung, bei der meist große Gas- und Wärmemengen freigesetzt werden und eine starke Druckwelle entsteht. Explosionen werden von lautem Knall und grellen Lichtblitzen begleitet.

Allerdings wird der Begriff Explosion für unterschiedliche Vorgänge verwendet.

Man unterscheidet:

Verpuffung: 

Explosion mit geringer Flammenausbreitungsgeschwindigkeit (< 1 m/sec) und geringer Druckwirkung, die meist ausreicht, um Fensterscheiben zu zerstören und Türen aus dem Rahmen zu sprengen. Sie ist meist mit einem dumpfem Knall verbunden.

   
Deflagration: 

Flammenausbreitungsgeschwindigkeit < 330 m/sec, Druckwirkung bis zu 14 bar. Der Druck reicht aus, um Gebäude ganz oder teilweise zu zerstören. Personen erleiden schwerste Verletzungen.

   
Detonation: 

Flammenausbreitungsgeschwindigkeit > 330 m/sec, Druckwirkung bis zu 1000 bar. In weitem Umkreis schwerste Zerstörungen, Personen haben kaum Überlebenschancen.

   

Spezielle Explosionen sind:
Fettexplosion, Staubexplosion, Knallgasreaktion, Kaminbrand.

 

 

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Buchstabe F
Fahrzeuge: Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt die Feuerwehr eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeuge. Sie sind in der Regel genormt. Man unterteilt die Fahrzeuge in neun Gruppen: Einsatzleitwagen, Löschfahrzeuge, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- u. Gerätewagen, Schlauchwagen, Sonderlöschfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, Anhänger, Sonstige.

 

Fernmeldegeräte: Die Feuerwehr ist angewiesen auf Fernmeldemittel. Sie ermöglichen Alarmierung und Informierung der Feuerwehr. An der Einsatzstelle werden Funkgeräte zur Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander eingesetzt.

 

Fettexplosion:

Darunter versteht man einen Vorgang, der entsteht, wenn Wasser in über 100 °C erhitzte Fette und Öle gebracht wird. Die einsinkenden Wassertröpfchen verdampfen schlagartig und nehmen damit beträchtlich an Volumen zu (1700fache Volumenvergrößerung). Dadurch wird das heiße Fett/Öl explosionsartig ausgeworfen, wobei sich die feine Verteilung von Fett- und Öltröpfchen zünden kann und damit eine beträchtliche Gefahr für die Umgebung darstellt. Fett- und Ölbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, am besten deckt man sie mit einem feuchten Tuch oder mit einem Deckel ab.

 

Feuerlöschkreiselpumpe  (FP):

Eine Pumpe, die zur Förderung von Löschwasser dient. Sie ist in Löschfahrzeugen (LF, TLF) und Tragkraftspritzen eingebaut. Innerhalb des Pumpengehäuses befinden sich das feste Leitrad und das bewegliche Laufrad. Diese Kombination wird als Stufe bezeichnet, wobei ein- und zweistufige Pumpen gebaut werden. Das einströmende Wasser wird von den Schaufeln des Laufrades erfasst und nach außen geschleudert, dabei werden Druck und Geschwindigkeit erhöht und das Wasser kann die notwenige Strecke und Höhe überwinden. Dem Kurzzeichen FP werden Zahlen angehängt, welche die Nennförderleistung angeben. Die erste Zahl mit dem Faktor Hundert multipliziert ergibt den Nennförderstrom in  l/min. Die zweite Zahl gibt den Nennförderdruck an: FP 16/8 = Feuerlöschkreiselpumpe mit 1600 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck.

 

Feuerwehr:

Ist eine Organisation mit Einrichtungen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Naturereignisse, Unfälle und ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben wahrnehmen, insbesondere die des vorbeugenden Brandschutzes. Die Feuerwehren gliedern sich in Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren.

 

Feuerwehrärzte: Feuerwehrärzte haben die Approbation zum Mediziner, gelegentlich auch die Ausbildung zum Feuerwehrmann.

 

Feuerwehrbedienfeld:

Ist eine Zusatzeinrichtung für Brandmeldeanlagen. Die genormten Anzeige- und Bedienelemente ermöglichen es dem Einsatzpersonal der Feuerwehr, Anlagenzustände zu erkennen und Bedienvorgänge durchzuführen. So kann nach Auslösung einer Brandmeldung das akustische Signal abgestellt, die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr oder Leitstelle geprüft und abgeschaltet werden. Zum Feuerwehrbedienfeld haben nur die Einsatzkräfte der Feuerwehr Zugang.

 

Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV):

Zweck der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) sind

- einheitliche Ausbildung

- klare Gliederung der Mannschaften

- zweckmäßige Aufgabenverteilung

- Entwicklungsgrundsätze aufstellen (Anpassen an den Stand der Technik)

FwDV 1/1    Grundtätigkeiten - Rettungs- & Löscheinsatz -

FwDV 1/2    Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung -

FwDV 2    Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren

FwDV 3       Einheiten im Löscheinsatz

FwDV 7       Atemschutz

FwDV 8       Tauchen

FwDV 10    Die tragbaren Leitern

FwDV 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz

FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz

FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz

PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst

 

 

Feuerwehrfahrzeuge:

Dies sind speziell für den Einsatz der Feuerwehr gestaltete Kraftfahrzeuge oder Anhänger, welche die Besatzung, die feuerwehrtechnische Beladung sowie Lösch- und Einsatzmittel aufnehmen können. Die Fahrzeuge sind mit einem Kurzzeichen (Buchstaben, Zahlen, z.B. LF 16/12) gekennzeichnet, daraus lässt sich die Verwendung ableiten.

 

Feuerwehrleine:

Bezeichnung für eine Leine, die zum eigenen Absichern einer Einsatzkraft und zum Halten von Personen an Einsatzstellen dient. Sie hat eine Länge von 30 Metern, einen Durchmesser von circa 11 mm und wird in einem Leinenbeutel aufbewahrt. Sie ist nicht geeignet zum Abfangen von frei fallenden Personen. Als Sicherungsleine wird sie für den Rückzug aus der Einsatzstelle verwendet. Sie ist aus Kunstfasern hergestellt und hat eine helle Farbe.

 

Feuerwehrnotruf 112:

Europaweite Notrufnummer, die vorwahlfrei und gebührenfrei ist. Mit ihr kann eine direkte und schnelle Verbindung zur Leitstelle hergestellt werden. Diese alarmiert nach Abfrage des Anrufers die Einsatzkräfte.

 

Feuerwehrschläuche:

Sie dienen zur Beförderung von Löschmittel (z. B. Wasser) von der Entnahmestelle bis zur Einsatzstelle. Sie sind aus Kunstfasern hergestellt, an beiden Enden dienen Kupplungen zur Verbindung mehrerer Schläuche. Je nach Innendurchmesser unterscheidet man A-, B- , C- und D-Schläuche. Nach Verwendungszweck werden Feuerwehrschläuche in Druck- und Saugschläuche eingeteilt.

 

Feuerwehrseelsorge: Begleitung und Nachbereitung für psychisch belastende Einsätze.

 

Feuerwehrsignet:

Ist das Logo für die Feuerwehr in Form eines Kreises, der in vier Segmente eingeteilt ist.

Jedes Segment stellt sinnbildlich eine der Tätigkeiten der Feuerwehr dar:
Ein löschender Feuerwehrmann für die Brandbekämpfung,
ein Feuerwehrmann mit Kranhaken für die Technische Hilfeleistung,
ein Feuerwehrmann im Schlauchboot für den Katastrophenschutz
und ein Feuerwehrmann mit Krankentrage für den Rettungseinsatz.

Feuerwehrsignet

Das Signet ist als Warenzeichen des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes beim Deutschen Patentamt eingetragen.

 

Feuerwehr-Technische-Zentrale (FTZ): Nimmt zentrale Aufgaben der Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Gerät für die Feuerwehren wahr.

 

Landesfeuerwehrverband: Kann man als die Gewerkschaft der Feuerwehren ansehen. Verbände haben Anhörungs- bzw. Mitwirkungsrecht. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist vollkommen getrennt von der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Feuerwehren zu sehen.

 

Flash Over:

Schlagartiges Durchzünden von Brandgasen in einem Raum. Während der Entstehungsphase eines Brandes zersetzen sich die brennenden Stoffe in zahlreiche und z.T. hochgiftige Gase (Pyrolyse), sie erhitzen sich zunehmend, und durch plötzliche Luftzufuhr (Tür oder Fenster öffnen) zünden sie blitzartig (flash) durch.

 

Florian:

Sankt Florian ist der Schutzpatron der Feuerwehren und Schutzheiliger gegen Brände (Namenstag: 4. Mai). Er war als römischer Beamter unter Kaiser Diokletian in Lauriacum (heute Lorch in Oberösterreich) tätig und hat sich zum Christentum bekannt. Trotz Folter ließ er nicht von seinem Glauben ab und wurde zum Tod verurteilt. Mit einem Mühlstein beschwert wurde er in der Enns ertränkt. Florian ist auch das Kennwort für die Feuerwehren als Bestandteil des Funkrufnamens im 4-Meter-Band.

 

Freiwillige Feuerwehr (FF):

Die Freiwilligen Feuerwehren (FF) bilden das Rückgrat des Feuerlöschwesens in Deutschland. Ihre Mitglieder treten freiwillig ein und versehen den Feuerwehrdienst ehrenamtlich, d.h. ohne Bezahlung. Sie erhalten lediglich eine Entschädigung. Für den Einsatz sind sie vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten Lohnfortzahlung. Eine umfangreiche feuerwehrtechnische Ausbildung befähigt sie für ihre vielfältigen Aufgaben. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.Z. 395 Freiwillige Feuerwehren.

 

Frequenz:

Ist die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde. Die Messeinheit ist das Hertz (Hz). 1 Hz = 1 Schwingung pro Sekunde.

 

Frequenzbereich:

Aus dem Spektrum der elektromagnetischen Wellen werden bei den BOS vier Bereiche genutzt: 8 m-, 4 m- 2 m- und der 0,7 m-Bereich. Die Zahlen geben jeweils die mittlere Wellenlänge an.

 

FSHG:

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Nordrhein-Westfalen)

 

Funkgerät:

Ist ein Fernmeldegerät zum Senden und Empfangen von elektromagnetischen Wellen. Es besteht aus Sender, Empfänger, Besprechungseinrichtung, Antenneneinrichtung, Stromversorgung, Bedienteil und möglichen Zusatzeinrichtungen. Je nach Anzahl der schaltbaren Funkkanäle unterscheidet man Vielkanal- und Wenigkanalfunkgeräte.

 

Funkkanal:

Bezeichnung für einen drahtlosen Übertragungsweg in einem bestimmten Frequenzbereich. Jeder Frequenzbereich ist durch festgelegte Eigenschaften gekennzeichnet: Frequenz, Bandbreite, Bandabstand. Er besteht aus einer Einzelfrequenz (Wechselsprechen) oder einem Frequenzpaar (eine im Oberband, eine im Unterband) zum Gegensprechen.

 

Funkmeldeempfänger:

Sie alarmieren die Feuerwehrangehörigen durch entsprechende hörbare (und spürbare) Signale. Die Alarmierung erfolgt durch die Leitstelle und erreicht die gewünschte Schleife auf dem entsprechenden "Piepser", den der Feuerwehrangehörige ständig bei sich trägt.

 

Funkmeldesystem (FMS):

Ist ein Verfahren, mit dem Kurzmitteilungen über den taktisch-betrieblichen Zustand eines Einsatzfahrzeuges (Status, Statusmeldung) in Verbindung mit dem Funkrufnamen vom Fahrzeug an die Leitstelle übermittelt werden. In diesem FMS-Telegramm ist die Organisation, der Landkreis (Stadtkreis), der Einsatzbereich und der Status des Fahrzeugs enthalten. Gleichzeitig ist die Übermittlung von Kurznachrichten von der Leitstelle zum Fahrzeug möglich.

 

Funkrufname:

Ist die eindeutige Kennzeichnung einer Funkstelle der BOS, die nach einem einheitlichen bundesweiten Schema festgelegt ist. Er besteht aus dem Kennwort der Organisation, dem Einsatzbereich, dem Standort und der Fahrzeug-Kennzahl mit der laufenden Nummer. Beispiel: Florian Minden 14/44/01: Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 der Feuerwehr Espelkamp (Minden 14)  mit Standort im Löschzug Mitte (01).

 

Funkstelle:

Sie besteht aus Geräten, die zum Senden und Empfangen elektromagnetischer Wellen geeignet sind. Dazu gehören: Das Funkgerät mit Sender und Empfänger, Bedienteil, Antenneneinrichtung, Besprechungseinrichtung (z. B. Handapparat), Stromversorgung und evtl. Zusatzeinrichtungen. Ortsfeste Funkstelle: Sie ist in Leitstellen und Feuerwehrgerätehäusern eingebaut. Mobile Funkstelle: Sie ist in Fahrzeugen installiert. Tragbare Funkstelle: Sind Handsprechfunkgeräte, die über eine eigene Stromversorgung (Akkus) verfügen.

 

Bar 01
Buchstabe G
G 26: Dieser Grundsatz gibt Empfehlungen für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten besteht.
Hinweise für die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises geben die Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte"

 

Gefahren: Feuerwehrangehörige sind bei Einsätzen und bei Übungen einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Die Feuerwehr unterteilt die Gefahren in neun Gruppen: Atemgifte, Angstreaktion, Ausbreitung, Atomare Strahlung, Chemische Stoffe, Verletzung, Explosion, Elektrizität, Einsturz.

 

Gefahrgutklassen:

Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände

Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe oder Stoffgemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, wodurch in der Umgebung Zerstörungen entstehen können.
Beispiele: Feuerwerkskörper, Handgranaten, bestimmte Pkw-Gurtstraffer

Klasse 2

Gase

 

Gase sind Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 3bar haben oder bei 20°C und 1013mbar Druck vollständig gasförmig sind.
Beispiele: Propangas, Wasserstoff, Haarspray

Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die Stoffe dieser Klasse enthalten, die bei 20°C und 1013mbar flüssig sind, bei 50°C maximal 3bar Dampfdruck haben und bei 20°C und 1013mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 61°C haben.

Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 61°C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3
Beispiele: Benzin, Alkohol, bestimmte verflüssigte Metalle

Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können.

Des weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen.

Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1
Beispiele: Kautschukreste, Zündhölzer, Schwefel

Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden.

Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.
Beispiele: Weißer Phosphor, Kohle (pflanzlichen Ursprungs), Fischmehl

Klasse 4.3

Stoffe, die mit Wasser
gefährliche Gase entwickeln

 

Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Reaktion mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können.
Beispiele: Natrium, Carbid, Zinkstaub

Klasse 5.1

Brandfördernde Stoffe

Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1.
Beispiele: Wasserstoffperoxyd, Kaliumchlorat („Unkraut-Ex“), ammoniumnitrathaltige Düngemittel

Klasse 5.2

Organische Peroxyde

Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxyde zuzuordnen, die mehr als 1% Aktivsauerstoff und mehr als 1% Wasserstoffperoxyd oder mehr als 0,5% Aktivsauerstoff und mehr als 7% Wasserstoffperoxyd enthalten.
Beispiele: Dibenzoylperoxid (Härterpaste für Polyesterharz), Methylethyketonperoxid (Härter für Zweikomponenten-Lacke)

Klasse 6.1

Giftige Stoffe

Der Begriff der Klasse 6.1 umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.
Beispiele: Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2.
Beispiel: Klinischer Abfall

Klasse 7

Radioaktive Stoffe

 

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7.
Beispiele:Uranium-Metall, Instrumente

Klasse 8

Ätzende Stoffe

Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen. Des weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.
Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge, Quecksilber

Klasse 9

Andere gefährliche Stoffe

 

Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen.
Beispiele: Asbest, Lithiumbatterien, Airbags
Gefahrgut-Zug: Speziell ausgerüsteter Zug der Feuerwehr zum Einsatz bei Chemieunfällen und der Gefahrstoffmessung.

 

Gegensprechen:

Eine Verkehrsart im Sprechfunkverkehr, bei der gleichzeitig gesendet und empfangen werden kann. Diese Verkehrsart benötigt zwei Frequenzen (eine im Oberband und eine im Unterband) und wird vorwiegend im 4 m-Bereich durchgeführt.

 

Gerätewagen (GW):

Sind Feuerwehrfahrzeuge, die zum Bereitstellen von Geräten für jegliche Art von Feuerwehreinsätzen benötigt werden.

Man unterscheidet
    Gerätewagen-Atemschutz (GW-A),
    Gerätewagen-Gefahrgut (GW-G),
    Gerätewagen-Öl (GW-Öl) und
    Gerätewagen-Rüstmaterial (GW-Rüst).

 

Gesetze: Durch das Grundgesetz ist festgelegt, dass das Feuerwehrwesen durch die Länder geregelt ist. Daher wurde in jedem Land ein Gesetzt für die Feuerwehr erlassen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Näheres regeln Feuerwehrdienstvorschriften (FwDv)

 

Großbrand: Einsatz von mehr als 3 C Rohren (gleichzeitig)

 

Großschadensereignis: Bezeichnung für Naturereignisse und Unfälle mit besonders schweren Auswirkungen. (vormals Katastrophe genannt)

 

Gruppe:

Die Gruppe ist die Standardeinheit der Feuerwehr. Sie gliedert sich in einen Gruppenführer, den acht Gruppenmitgliedern und dem Gerät (Gruppe: 1/8). Entsprechend ihrer Aufgabe besteht die Gruppe aus Maschinist, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp. Ein Trupp besteht jeweils aus Truppführer und Truppmann.

 

GSG:

Die Sondereinsatzgruppe GSG setzt sich aus Kräften der  Feuerwehr aus allen Löschzügen zusammen. Ziel dieser Gruppe ist die Gefahrenabwehr in Strahlenschutzeinsätzen oder in Unfällen mit Chemikalien oder andern gefährlichen Stoffen, wo die Leistungsfähigkeit der Löschzüge schnell eingeschränkt ist, da erstens die nötigen Gerätschaften nicht auf den Löschfahrzeugen vorhanden sind und zweitens auch die Praxis und Erfahrung in den Löschgruppen nicht ausreichend gegeben ist.

Bar 01
Buchstabe H
Hertz (Hz):

Ist die Messeinheit von Schwingungen. 1 Hz bedeutet 1 Schwingung pro Sekunde.
1000 Hz = 1 kHz (1 Kilohertz), 1 Million Hz = 1 MHz (1 Megahertz). Die Einheit ist nach dem Physiker Heinrich Hertz (1857 - 1894) benannt.

 

Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW): Versagen bei einem Patienten die Vitalfunktionen (Atmung und Kreislauffunktionen) so wird mit der HLW versucht diese wieder zu aktivieren. Die HLW setzt sich aus Atemspende (Mund-zu-Nase) und Herzdruckmassage zusammen.

 

Hilfeleistung: Sammelbegriff für technische Einsätze, z.B. bei Unfällen oder Überschwemmungen.

 

Höhenrettungsdienst: Angehörige des Höhenrettungsdienstes (HRD) sind Feuerwehrmänner, die am normalen Einsatzdienst teilnehmen und nur auf Anforderung bzw. bei entsprechenden Einsatzlagen ihre spezielle Tätigkeit ausführen.
Aufgaben des HRD sind unter anderem: das Abtragen von einsturzgefährdeten Gebäudeteilen, das Retten von in Not geratenen Tieren, das Retten von in Not geratenen Personen in großer Höhe und Tiefen (z.B. Rettung oder Bergung aus Schächten) sowie das Einfangen von suizidgefährdeter Personen

 

Hydrant:

Mittels Hydranten kann Wasser aus den Rohrleitungsnetzen der Wasserwerke entnommen werden. Hydranten müssen regelmäßig von dem Wasserwerk kontrolliert werden und stets zugänglich sein.

 

Hydroschild: Hydroschilder können ohne Bindung von Löschkräften zur Abschirmung gegen Flammen, Rauch, Wärmestrahlung, Brandgase, Staubentwicklungen sowie toxische Gas- und Dampfstrahlen eingesetzt werden.
Bei Wasserdurchflussmengen von 800 bis 1800 l/min können je nach Gerätetyp und Betriebsdruck, Wurfhöhen bis zu 10 m und Wurfbreiten bis zu 30 m erreicht werden. Der hohe Wasserdruck presst das Hydroschild fest auf den Boden, so dass es seine Lage während des Einsatzes nicht selbstständig ändern kann.

 

Hydroschild Größe B: Das Hydroschild "B" gibt bei 5 bar Betriebsdruck, 1400 l/min Wasser in einer Wurfhöhe von ca. 7 m und in einer Wurfbreite von ca. 24 m ab.

 

Hydroschild Größe C: Das Hydroschild "C" gibt bei 5 bar Betriebsdruck, 800 l/min Wasser in einer Wurfhöhe von ca. 6 m und in einer Wurfbreite von ca. 24 m ab.

 

Bar 01
Buchstabe I
In Sicherheit bringen: ist das Herausführen von Menschen oder Tieren aus einem Gefahrenbereich.

 

Innenangriff: Wenn möglich wird versucht, ein Gebäudebrand direkt im Gebäude zu bekämpfen. Diese Methode begrenzt auch die Schäden durch Löschwasser.

 

Institut der Feuerwehr (IdF):

Zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen. Das IdF NRW mit Sitz in Münster ist mit einem Personalbestand von knapp 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte deutsche Feuerwehrausbildungseinrichtung. Mit einer Kapazität von ca. 320 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Lehrgänge z.B. für Führungskräfte, für hauptamtliche Feuerwehrangehörige und für Spezialaufgaben wie "Technische Hilfeleistungen" oder "Kreisausbilder" angeboten und durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen sowohl aus den Berufsfeuerwehren als auch aus den Freiwilligen Feuerwehren sowie den Werk- und Betriebsfeuerwehren des Landes. Das IdF NRW ist zudem die einzige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland, die Laufbahnprüfungen für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst abnehmen darf. Das IdF NRW stellt aber nicht nur Lehrgangsplätze für Feuerwehren bereit. Sie bietet auch in begrenztem Umfang interessierten Fachhochschul- und Hochschulabsolventen Ausbildungsplätze für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst an. Die Aufgaben des IdF NRW beschränken sich nicht nur auf den klassischen Schulbetrieb. Ihr angegliedert sind auch der Technische Überwachungsdienst (TÜD) sowie die Amtliche Prüfstelle für Feuerlöschmittel und -geräte.

 

Bar 01
Buchstabe J
Jugendfeuerwehr (JF):

Ist die Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehren. Jugendlichen können ab dem 10. Lebensjahr eintreten und bleiben bis zum 18. Lebensjahr. Anschließend treten sie in die aktive Wehr über. Die Jugendlichen erhalten nicht nur eine interessante Ausbildung in Feuerwehrtechnik, sie lernen auch durch Spiele und Zeltlager den Gemeinschaftssinn, sie unternehmen Fahrten und veranstalten sportliche Wettkämpfe. Sie tragen eine Uniform und sind damit ein Teil der aktiven Wehr.

 

Jugendflamme:

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Sie wird in 3 Stufen gegliedert.

 

Art

Stufe I

1. Abschnitt

Stufe I

2. Abschnitt

Stufe II

Stufe III

Zielgruppe

10 Jahre und älter

11 Jahre und

älter

13 Jahre und

älter

16Jahre und

älter

Bedingungen

-

Eintragung

Stufe1

Stufe II

Mannschafts-

stärke

Einzeln

Einzeln

5

Kleingruppe

(einzeln mögl.)

Abnahme-berechtigt

Jugendfeuer-

wehrwartIn

Jugendfeuer-

wehrwartIn

Kreis - FGL

Wettbewerbe

Kreis - FGL

Wettbewerbe

Abzeichen

Mit JF - NRW Emblem

Untergrund weiß

Mit JF - NRW Emblem

Untergrund grün

Mit JF -

NRW

Emblem

Untergrund Silber

Mit JF -

NRW

Emblem

Untergrund Gold

 

Bar 01
Buchstabe K
Kleinbrand (a): Einsatz von nicht mehr als 1 Kleinlöschgerät.

 

Kleinbrand (b): Einsatz von nicht mehr als 1 C-Rohr.

 

Kleinlöschgeräte: Bei Entstehungsbränden setzt die Feuerwehr Kleinlöschgeräte ein. Dies sind tragbare Geräte (z.B. Feuerlöscher), die ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten.

 

Kübelspritze:

Sie ist ein tragbares Feuerlöschgerät, das zum Löschen von Kleinbränden eingesetzt wird. Der Stahlblechbehälter fasst 10 Liter Wasser, das mit einer von Hand betätigten Kolbenpumpe über einen 5 Meter langen Schlauch (D-Schlauch) und Mundstück (oder Strahlrohr) verspritzt wird.

 

Kupplungsschlüssel: Der Kupplungsschlüssel ABC dient zur Erleichterung des Kuppelns von Saug- und Druckschläuchen sowie den Anschluss an Pumpen und Armaturen.

 

Bar 01
Buchstabe L
Lehrgänge: Lehrgänge werden in einheitlicher Form auf Kreisebene und an den Feuerwehrschulen durchgeführt.
Leistungswettbewerbe: Dienen der Ausbildung und Kameradschaftspflege.
Leitern: Die Feuerwehr verwendet Leitern vor allem zum Retten aus Höhen und Tiefen, sowie bei der Brandbekämpfung. Man unterscheidet zwischen Drehleitern, Anhängerleitern und tragbare Leitern.

 

Leitstelle:

Eine Einrichtung, die zur Annahme von Notfallmeldungen, zum Alarmieren und Koordinieren von Einsatzkräften dient. Sie ist ständig besetzt und kann über die europaweite Notrufnummer 112 erreicht werden.

 

LF 8/6:

Die erste Zahl gibt die Fördermenge in 100 Liter/Minute der eingebauten Kreiselpumpe an, also 800 l/min. Dasselbe gilt für LF 16 und LF 24. Die zweite Zahl gibt die Mindestmenge an mitgeführtem Wasser an: 6 = 600 l, 12 = 1200 l. Die Beladung der Feuerwehrfahrzeuge ist genormt.

 

LF 16/12:

Es ist ein Feuerwehrfahrzeug für Brandbekämpfung und Technische Hilfe. Es ist mit einer Feuerlöschkreiselpumpe ausgestattet, die 1600 l/min. Wasser fördert, einer Schnellangriffseinrichtung, einer feuerwehrtechnischen Beladung und einem eingebauten Wasserbehälter von mindestens 1200 Litern.

 

Löschfahrzeug:

Sind Feuerwehrfahrzeuge, die besonders zur Brandbekämpfung und zur Förderung von Wasser sowie zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistung eingesetzt werden.

Dazu zählen :
Löschgruppenfahrzeuge,
Tanklöschfahrzeuge,
Trockenlöschfahrzeuge,
Tragkraftspritzenfahrzeuge u.a.

 

Löschgruppenfahrzeug (LF):

Ist ein Fahrzeug für eine Löschgruppe (Gruppenführer + 8 Mann), mit einer Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Übliche Löschgruppenfahrzeuge sind: LF 8/6, LF 16/12, LF 16/TS, LF 24.

 

Löschmittel:

Sind Stoffe, die durch eine bestimmte Löschwirkung die Verbrennung unterbinden. Je nach Eignung für die entsprechende Brandklasse muss das geeignete Löschmittel eingesetzt werden. Bei der Feuerwehr wird Wasser (Löschwasser) als häufigstes Löschmittel eingesetzt. Weitere Löschmittel sind, Schaum (Löschschaum), Löschpulver und Kohlendioxid. Auch Sand und Salz kann bei entsprechenden Bränden eingesetzt werden.

 

Löschschaum:

Ist ein Gemisch aus Wasser, Luft und Schaummittel und wird erst an der Einsatzstelle hergestellt. Er wird hauptsächlich zur Brandbekämpfung bei brennbaren Flüssigkeiten eingesetzt, wobei die Hauptlöschwirkung das Ersticken ist. Je nach Anteil der Luft spricht man von hoher oder niedriger Verschäumung. Hohe Verschäumung, also ein hoher Luftanteil ergibt Leichtschaum, ein geringerer Luftanteil ergibt Mittelschaum und durch eine niedrige Verschäumung erzeugt Schwerschaum. Das Schaummittel wird dem fließenden Wasser im Zumischer beigemischt, im Schaumrohr entsteht durch Ansaugen der Umgebungsluft der Schaum, welcher über das Schaumrohr unter Druck abgegeben wird.

 

Löschwasser:

Ist das am häufigsten verwendete Löschmittel. Es ist meist in genügender Menge vorhanden, leicht transportierbar, chemisch neutral und gut zu handhaben. Es hat außerdem eine gute Löschwirkung und ist auch in großen Mengen relativ preiswert. Infolge der hohen spezifischen Verdampfungswärme entzieht es dem brennenden Stoff sehr viel Wärme und kühlt es damit unter die Zündtemperatur ab (Kühleffekt). Löschwasser wird entweder aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz (Trinkwasser), aus fließenden Gewässern und Seen oder aus Löschwasserteichen und Brunnen entnommen. Einziger Nachteil: Es gefriert bei 0 °C, damit besteht im Winter die Gefahr des Einfrierens von wasserführenden Teilen.

 

Löschwasserteich:

Ein offener Löschwasserbehälter mit einem dem Bedarf entsprechendem Fassungsvermögen. Löschwasserteiche waren in früheren Zeiten, als die öffentliche Wasserversorgung noch nicht installiert war, in den meisten Dörfern vorhanden.

 

Löschwirkung:

Ist die Eigenschaft der Löschmittel, die Verbrennung zu beenden. Man unterscheidet: Abkühlen, Ersticken und Inhibition.

   
Abkühlen

Das Löschmittel (meist Wasser) nimmt Wärmeenergie auf und entzieht es damit dem brennbaren Stoff, damit sinkt dessen Temperatur.
Verdampft das Wasser, so ist dafür die Wärmeenergie sehr groß, diese wird auch dem brennbaren Stoff entzogen, die Temperatur sinkt soweit, dass die Verbrennung zum Erliegen kommt.

   
Ersticken

Das eingesetzte Löschmittel verhindert die Luftzufuhr und damit fehlt der für die Verbrennung notwendige Sauerstoff. Genauso verdrängt Kohlendioxid den erforderlichen Sauerstoff.

   
Inhibition (lat. Hemmung)

Das Löschmittel greift direkt in den Verbrennungsvorgang ein und unterdrückt die Flammen. Es reagiert mit Löschmittel und brennbarem Stoff.

 

Bar 01
Buchstabe M
Menschenrettung: Die Rettung von Menschenleben ist die vorrangige Aufgabe der Feuerwehr. Die Rettung muss schnell und sicher durchgeführt werden. Zur technischen Unterstützung stehen der Feuerwehr Rettungsgeräte zur Verfügung.

 

Mittelbrand:

Einsatz von 2-3 C-Rohren (gleichzeitig)

 

Bar 01
Buchstabe N
Notruf:

Als Notruf bezeichnet man das Absetzen eines Hilferufs, am häufigsten per Telefon. Nach Eingang eines Notrufs werden die Hilfskräfte alarmiert.

 

Bar 01
Buchstabe O
Bar 01
Buchstabe P
Passive Mitglieder: Passive Unterstützung erfolgt durch Fördermitgliedschaft und Spenden.

 

Personal: Das Dienstverhältnis des Feuerwehrpersonals ist sehr unterschiedlich. Es gibt hauptamtlich Beschäftigte (Berufsfeuerwehren) und nebenamtlich Beschäftigte (Werkfeuerwehren). Überwiegend handelt es sich jedoch um ehrenamtliches Personal in Freiwilligen Feuerwehren.

 

Persönliche Schutzausrüstung:

Feuerwehrangehörige sind bei den Einsätzen besonderen Gefahren ausgesetzt. Vor diesen schützen sie sich durch

    Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
    Feuerwehrschutzanzug,
    Feuerwehrschutzhandschuhe und
    Feuerwehrsicherheitsschuhe.

Für besondere Gefahren werden spezielle Ausrüstungen erforderlich.
 

Pflichten: Für einen Feuerwehrangehörigen ergeben sich bestimmte Pflichten. Insbesondere das Durchlaufen der erforderlichen Ausbildung, Befolgung von Weisungen der Führungskräfte und Pünktlichkeit bei Alarm und Übung. Er muss aber auch bereit sein, sich kameradschaftlich zu Verhalten. Neben den Pflichten hat ein Feuerwehrangehöriger natürlich auch Rechte.

 

Pflichtfeuerwehr: Können nicht genügend Bürger für eine freiwillige Mitarbeit in der Feuerwehr gefunden werden, werden durch die Kommune geeignete Einwohner dienstverpflichtet.

 

Pumpen: Zur Wasserförderung benötigt die Feuerwehr Pumpen, die das Löschmittel ansaugen und weiterfördern. z.B. Tragkraftspritze.

 

Bar 01
Buchstabe Q
Bar 01
Buchstabe R
Rauchmelder:

Rauchmelder-Info

 

Reanimation: lateinisch = Wiederbelebung

Gesamtheit aller Maßnahmen, die bei Herzstillstand und damit Aufhören des Blutkreislaufs oder bei Atemstillstand sofort ergriffen werden müssen, um Kreislauf, Lungenbelüftung und Gehirndurchblutung wieder in Gang zu bringen. Im Rahmen der ersten Hilfe dienen der Reanimation: Kopftieflagerung, Atemspende bzw. künstliche Atmung, Herzmassage.

 

Rechte: Ein Feuerwehrangehöriger hat Anspruch auf Absicherung gegen die Folgen von Schäden, die ihm im Dienst entstehen.

 

Retten:

Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Maßnahmen und/oder Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage.

 

Rettungsdienst:

Der Rettungsdienst ist organisierte Hilfe und hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen
durchzuführen und ihre Transportfähigkeit herzustellen sowie diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine geeignete Gesundheitseinrichtung/Krankenhaus zu befördern (Notfallrettung).
Aufgabe des Rettungsdienstes ist es auch, kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Krankentransport).
Mit dem Begriff "Rettungsdienst" wird also die präklinische, notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung, mit ihren
Bereichen Notfallrettung und Krankentransport bezeichnet.

 

Rettungsgeräte: Die Feuerwehr setzt Rettungsgeräte in der Technischen Hilfeleistung ein, um Menschen und Tiere aus Gefahrenbereichen zu retten. Dies sind Leitern, Sprungtuch, Sprungpolster, Luftheber, Hydraulikheber, Spreizer, Hydraulikschneidegerät, Fangleinen.

 

Rettungsknoten:

Er ist ein Knoten (eigentlich Schlaufenstich), der sich beim Anziehen der Feuerwehrleine nicht fest um den Gegenstand sondern nur im Knoten zusammenzieht. Die Anwendung erfolgt beim Retten und Sichern von Personen, wobei die Feuerwehrleine um die Brust der Person gelegt und mit einem Pfahlstich (Rettungsknoten) gesichert wird.

 

Rettungsschere:

Sie zählt zu den hydraulischen Rettungsgeräten und eignet sich besonders zum Durchtrennen von Tür- und Dachholmen und anderen Teilen bei verunfallten Kraftfahrzeugen aber auch von Eisenteilen, Rohren und Kabeln. Die beiden Schneiden werden meist hydraulisch betätigt und haben eine gewisse Maulweite. Rettungsschere und Spreizer werden auch als kombiniertes Gerät eingesetzt.

 

Bar 01
Buchstabe S
Sammelstück: Das Sammelstück hat eine „hosenartige“ Form und führt zwei Schlauchleitungen, die vom Hydranten oder der Feuerlösch-Kreiselpumpe kommen, zu einer Leitung zusammen. Während an beiden Zugängen einteilige Festkupplungen angebracht sind, befindet sich an dem Abgang eine zweiteilige Festkupplung mit beweglichem Knaggenteil. Im Inneren des Gehäuses ist eine Ventilklappe angeordnet, die durch den Druck des Wassers gesteuert wird und bei Benutzung nur eines Zugangs, den nicht benutzen Zugang wasserdicht abschließt. Die Klappe legt sich dabei auf einen in jeden Zugang eingesetzten Dichtring auf.

Werden beide Zugänge benutzt, so wird die Ventilklappe durch den von beiden Seiten gleichgroßen Wasserdruck in der Mittellage gehalten.

 

Saugkorb: Der Saugkorb wird auf das im Wasser liegende Ende der Saugleitung gekuppelt und ist in den Größen A, B und C genormt. Er besteht im wesentlichen aus folgenden drei Hauptteilen:

1. Gehäuse mit Festkupplung

2. Sieb:
Die Löcher des Siebes sind so beschaffen, dass nur Schmutzteile und Fremdkörper solcher Größe in die Saugleitung gelangen können, die in der Pumpe keinen Schaden anrichten können.

3. Rückschlagventil:
Das Rückschlagventil erfüllt beim Saugbetrieb eine wichtige Funktion, weil

• es verhindert, dass sich die Saugleitung bei vorübergehendem Stillsetzen der Pumpe entleert.
• es ermöglicht, dass bei Versagen der Entlüftungseinrichtung, das mit Hilfe eines Eimers eingefüllte Wasser in der Saugleitung und Pumpe bleibt. Somit wird die Aufnahme der Wasserförderung auch bei Ausfall der Entlüftungseinrichtung möglich.

 

Saugkorbschutz: Der Saugkorbschutz ist ein Fischnetz ähnlicher Drahtkorb, der als Ergänzung zum Saugkorb verwendet wird. Bei der Entnahme von Wasser mit starker Verschmutzung wird der Saugkorbschutz über den Saugkorb gezogen.

 

Schachthaken: Schachthaken sind zwei mit einer Kette verbundene Haken, mit denen sich Schachtabdeckungen (z.B. Straßenschächte) abdecken oder freilegen lassen.

 

Schadenfeuer:

Ist ein nicht beabsichtigtes Brennen, das sich unkontrolliert ausbreiten kann, und das vorsätzlich, unbeabsichtigt oder durch unvorhergesehene Umstände verursacht wird. Beispiele: Wohnungsbrand, Zimmerbrand, Fahrzeugbrand.

 

Schaumstrahlrohr:

Es ermöglicht die Erzeugung von Löschschaum. In ihm wird das Wasser/Schaummittelgemisch durch Ansaugen von Luft verschäumt und in freiem Strahl ausgebracht. Auf den Feuerwehrfahrzeugen werden Schwerschaumrohre und Mittelschaumrohre mitgeführt.

 

Schlauchbrücke: Schlaubrücken überbrücken Schlauchleitungen auf Verkehrswegen und verhindern somit eine Beschädigung der Schläuche.
Beim Überqueren von Straßen mit Schlauchleitungen sind drei Schlauchbrücken so auszulegen, dass Fahrzeuge verschiedener Spurbreite (PKW/LKW) die Leitung überfahren können. Auf Verkehrsicherung ist besonders zu achten.

 

Schläuche: Feuerwehrschläuche dienen zur Wasserförderung. Man unterscheidet Druck- u. Saugschläuche und unterteilt nach Durchmessern.

 

Schlauchhaspel: Schlauchhaspeln dienen der Aufnahme von Druckschläuchen. Vorteil gegenüber den gerollten Schläuchen ist die schnellere Verlegung der schon zusammengekuppelten Druckschläuche.

Aufnahme mit C-Schläuchen: 5 Stück
mit B-Schläuchen: 4 Stück

 

Schnellangriffseinrichtung:

Sie besteht aus einem stabilen Schlauch mit Strahlrohr, aufgewickelt auf eine Haspel. Damit kann ein schneller Brandangriff vorgetragen werden, zumal das Wasser aus dem mitgeführten Wassertank unmittelbar eingesetzt werden kann. Eine Schnellangriffseinrichtung ist in Löschfahrzeugen und Tanklöschfahrzeugen installiert.

 

Schutzkleidung: Zum Schutz vor Gefahren des Feuerwehrdienstes trägt der Feuerwehrangehörige bei Übung und Einsatz Schutzkleidung. Dies sind stets Schutzanzug, Feuerwehrhelm, Schutzhandschuhe, Schutzschuhwerk. Sowie bei Bedarf Atemschutz, Sicherheitsgurt, Fangleine, Warnweste oder Sonderschutzkleidung (z.B. Chemikalienschutzkleidung, Hitzeschutzanzug, Kontaminationsschutzkleidung)

 

Seilschlauchhalter: Seilschlauchhalter haben die Aufgabe, Schlauchleitungen bei Brandeinsätzen zu fixieren, um somit die Stolpergefahr zu reduzieren. Ebenso bei ungewollter Erhöhung des Drucks den Schlauch auf gleicher Stelle zu halten. Anwendung z.B. bei Bränden in Hochhäusern (Befestigung am Treppengeländer) oder bei der Brandbekämpfung über die Drehleiter (Befestigung an den Leitersprossen.)

 

Sirene: Auch im Zeitalter moderner Alarmierungstechnik mit immer kleiner werdenden und individuell programmierbaren Funkmeldeempfängern hat die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren über Sirene immer noch eine sehr große Bedeutung.
Während es in größeren Städten undenkbar wäre, die Feuerwehr bei oft mehreren Einsätzen pro Woche über Sirene zu alarmieren, ist dies besonders für kleinere Feuerwehren mit oft wenigen Einsätzen im Jahr meist die einzige Möglichkeit, überhaupt alarmiert werden zu können. Sie verfügen in der Regel über keine oder nur wenige Meldeempfänger.
Aber auch größere Wehren, die aufgrund der Einsatzhäufigkeit im Normalfall nur "still" über Meldeempfänger alarmiert werden, halten zusätzlich an der Möglichkeit der Sirenenalarmierung fest, um im Bedarfsfall bei größeren Schadenslagen möglichst viele Einsatzkräfte erreichen zu können.

 

Spreizer:

Ist ein hydraulisches Rettungsgerät, das besonders zur Rettung von eingeklemmten und eingeschlossenen Unfallopfern dient. Mit ihm können verklemmte Fahrzeugtüren aufgespreizt, Fahrzeugdächer hochgedrückt und Teile weggedrückt werden. Sie bestehen aus zwei Hebelarmen, die durch hydraulische Kräfte auseinandergespreizt und zusammengepresst werden können. Spreizer können auch als kombiniertes Gerät mit Rettungsschere eingesetzt werden.

 

Sprinkler:

Eine Sprühdüse mit einer thermischen Auslöseeinrichtung in einer automatischen Löschanlage (Sprinkleranlage). Im Falle eines Brandes öffnet das durch die entstandene Temperatur erwärmte Auslöseelement und öffnet den Wasserdurchfluss. Das Löschwasser prallt auf einen Sprühteller und wird gleichmäßig auf den Brandherd verteilt. Die Auslöseelemente bestehen entweder aus Glasfässchen, die bei einer gewissen Temperatur zerspringen oder aus Schmelzlot. Je nach Auslösetemperatur sind sie farblich gekennzeichnet.

 

Sprinkleranlage:

Eine automatische Löschanlage, die ständig betriebsbereit ist und im Brandfall das unter Druck stehende Löschwasser frei gibt. Dies geschieht über wärmeempfindliche Einrichtungen (Ausdehnen einer Flüssigkeit in einem Glasbehälter oder Schmelzen eines Lots), damit wird das Wasser über Sprinkler abgegeben. Sprinkleranlagen erkennen, bekämpfen und melden Brände selbstständig. Bei einer gewissen Auslösetemperatur öffnen sich die Sprinkler, durch den Druckabfall löst eine Alarmglocke aus, gleichzeitig wird eine Alarmmeldung an die Brandmeldeanlage und damit an die Leitstelle weitergegeben. Sprinkleranlagen sind in Fabrikanlagen, Lagerhallen, Parkhäusern, Kaufhäusern, Büros und Krankenhäusern eingebaut.

 

Sprühstrahl:

Ist eine Strahlform bei Strahlrohren. Dabei wird das Wasser nach dem Verlassen des Strahlrohrs in feine Tröpfchen zerlegt. Die wirksame Oberfläche des Wassers wird damit beträchtlich erhöht, die Wurfweite allerdings reduziert. Beispiel: Vollstrahl bei C-Strahlrohr: 25 m, bei Sprühstrahl:   8 m.

 

Sprungpolster bzw. Sprungretter:

Ist ein Rettungsgerät zum Auffangen von Personen, die in Notfällen aus Gebäude springen. Der Sprungretter ist geeignet für Höhen bis zu 16 Metern und kann mit Hilfe von Druckluft sehr schnell einsatzbereit gemacht werden. Sprungübungen durch Personen sind allerdings verboten.

 

Staffel:

Sie besteht aus einem Führer, fünf Einsatzkräften und Gerät (Staffel 1/5).

 

Standrohr: Ein Standrohr ist eine Armatur zur Wasserentnahme aus Unterflurhydranten und ist mit zwei Absperrventilen und zwei B-Abgängen ausgerüstet.

Das Standrohr wird mit dem am Fußteil befindlichen Bundring auf den Standrohrsitz des Unterflurhydranten aufgesetzt und durch den unter die Hydrantenklauen eingreifenden Spannring durch Rechtsdrehen im Sinne der Uhrzeigerbewegung festgezogen. Vor dem Bundring ist ein Dichtring aus Leder aufgezogen, der für die Abdichtung gegen den Standrohrsitz sorgt.

Die maximale Wasserlieferung beträt ca. 2200 l/min.

 

Staubbrand:

Ist der Brand eines abgelagerten brennbaren Staubs. Besonders in holzbearbeitenden Betrieben, Mühlen, in der Textilindustrie usw. kommt es zu gefährlichen Ansammlungen von Stäuben. Meist treten die Brände als Glimm- oder Schwelbrände auf, eine unmittelbare Entflammung und damit ein Überschreiten der Zündtemperatur tritt nur bei leichtentzündlichen Stäuben wie Aluminium- und Magnesiumstaub auf. Wichtig ist, dass bei der Bekämpfung von Staubbränden keine Aufwirbelungen durch Vollstrahl hervorgerufen wird, dies kann zu einer Staubexplosion führen, wenn eine geeignete Zündquelle vorhanden ist. Deshalb dürfen Staubbrände nur mit Sprühstrahl bekämpft werden.

 

Staubexplosion:

Nennt man das schnelle und unkontrollierte Brennen von brennbaren Staubteilchen. Je feiner die Staubpartikel sind und je intensiver die Durchmischung mit Luft ist, umso eher kann eine Staubexplosion erfolgen und umso intensiver ist sie (Kohlenstaub- und Mehlstaubexplosion). Der dadurch aufgewirbelte Staub kann zu Folgeexplosionen führen, die sich aufschaukeln und bis in den Bereich von Detonationen führen können. In staubgefährdeten Bereichen ist Zugluft zu vermeiden und nur Sprühstrahl anzuwenden.

 

Strahlrohr:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist eine Armatur, die zur Wasserabgabe am Ende eines Druckschlauches dient. Es ist als Mehrzweckstrahlrohr ausgebildet und kann das Löschmittel (meist Wasser) als Vollstrahl und Sprühstrahl abgeben.

Man unterscheidet B-, C- und D-Strahlrohre, ihre Wasserdurchflussmenge kann grob wie folgt angegeben werden:

    D-Strahlrohr   mit Mundstück 25 l/min
    D-Strahlrohr ohne Mundstück   50 l/min
    C-Strahlrohr mit Mundstück 100 l/min
    C-Strahlrohr ohne Mundstück 200 l/min
    B-Strahlrohr mit Mundstück 400 l/min
    B-Strahlrohr ohne Mundstück 800 l/min

 

Stützkrümmer: Der Stützkrümmer wird zwischen Strahlrohr und Schlauch eingekuppelt. Durch seine bogenförmige Beschaffenheit (Bogen 45°) stützt sich das Strahlrohr auf den mit Wasser prallgefüllten Schlauch ab und leitet dadurch einen merkbaren Teil der Rückstoßkraft ab. Die Strahlrohrführer werden somit, vor allem bei längeren Haltezeiten erheblich entlastet.

 

Bar 01
Buchstabe T
Tanklöschfahrzeuge (TLF):

Sie haben eine Feuerlöschkreiselpumpe, einen Wassertank und eine Schnellangriffseinrichtung. Die Besatzung besteht aus einem Löschtrupp (1/2) oder einer Staffel (1/5). Ein TLF 16/24 hat eine Pumpe, die 1600 l Wasser pro Minute fördert und einen Wassertank mit 2400 l Inhalt.

 

Technische Hilfeleistung:

Maßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, Gesundheit, Sachen und Umwelt dienen. Diese Gefahren können ihre Ursachen in Überschwemmungen und anderen Naturereignissen, Unfällen und ähnlichem haben. Technische Hilfe umfasst: Retten, Bergen, in Sicherheit bringen und Räumen.

 

TEL: Die Technische Einsatzleitung (TEL) ist für die Abwicklung von Großunfällen, Katastrophen und dem Zivilschutzfall vorgesehen. Das Personal der TEL wird durch die Feuerwehr gestellt. Im Bedarfsfall werden der TEL auch Einheiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerks (THW), der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und privater Organisationen unterstellt.

 

Tragbare Leitern:

Sind Rettungsgeräte, die auf den Fahrzeugen mitgeführt werden und sehr schnell zum Einsatz gebracht werden können. Mit der vierteiligen Steckleiter kann das 2. Obergeschoss, mit der dreiteiligen Schiebleiter das 3. Obergeschoss erreicht werden. So können Menschen schnell gerettet, aber auch Einsätze schnell vorgebracht werden.

 

Tragkaftspritze (TS): Die Tragkraftspritze ist eine mobile Pumpe und fördert Löschwasser.

 

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF): Löschfahrzeug für den Einsatz einer Löschgruppe.

 

Trupp:

Ein Trupp besteht aus mindestens zwei Einsatzkräften und dem Gerät (1/2).

 

TUIS: Die Abkürzung „TUIS„ steht für das Transport - Unfall - Informations- und Hilfeleistungssystem der deutschen chemischen Industrie, das Fachwissen und Hilfe bei Transportunfällen mit chemischen Produkten rund um die Uhr anbietet. Das Hilfeleistungspaket von TUIS umfasst: - Sachkenntnisdaten über Produkte, deren Transport und deren Entsorgung - Erfahrungen aus der Praxis und Unterstützung bei der Vermeidung von Unfällen - Beseitigung sowie Begrenzung von Unfall-Folgeschäden mit Spezialgeräten . . Wer kann die Hilfe von TUIS anfordern? TUIS kann ausschließlich von autorisierten Behörden und öffentlichen Diensten, darunter fallen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie der Deutschen Bahn AG, angefordert werden. So soll sichergestellt werden, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in vollem Umfang gewahrt werden.

 

Bar 01
Buchstabe U
Überdruckbelüftung:

Bei allen Bränden entstehen Rauch und giftige Gase. In Gebäuden stellen sie nicht nur eine lebensbedrohende Gefahr für eingeschlossene Personen dar, sie erschweren auch durch schlechte Sicht das Vorrücken der Einsatzkräfte. Durch (künstliche) Belüftung mit einem Drucklüfter wird der Brandrauch aus dem Gebäude gedrückt. Das Gerät arbeitet wie ein starkes Gebläse, das durch einen Verbrennungsmotor, Elektromotor oder durch Wasserkraft (Turbine) angetrieben wird.

 

Überflurhydrant:

Oberirdischer Hydrant mit ca. 1 Meter Höhe. An ihn können zwei B-Schläuche und ein A-Schlauch angeschlossen werden. Entscheidender Vorteil gegenüber dem Unterflurhydrant: Er kann nicht zugeparkt werden.

 

Über-flurhydrantenschlüssel: Der Überflurhydrantenschlüssel dient der Innbetriebnahme von Überflurhydranten.

 

Übergangsstück: Übergangsstücke finden Verwendung, wenn Kupplungen verschiedener Größen verbunden werden sollen. Es gibt sie in folgenden Ausführungen:

A-B Übergangsstück - Das Übergangsstück dient zum Verbinden von Kupplungen der Größe A und B.

B-C Übergangsstück - Das Übergangsstück dient zum Verbinden von Kupplungen der Größe B und C.

C-D Übergangsstück - Das Übergangsstück dient zum Verbinden von Kupplungen der Größe C und D.

 

Unfall: Sammelbegriff für Unglücksfälle von Menschen, die nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden.

 

Unterflurhydrant:

Unterirdischer Hydrant, aus dem Wasser aus dem Wasserversorgungsnetz mittels Standrohr entnommen werden kann. Er ist durch einen Stahldeckel abgedeckt und lässt sich mit einem Hinweisschild schnell auffinden. Nachteil: Parkende Fahrzeuge können ihn im Einsatzfall unbrauchbar machen.

 

Unter-flurhydrantenschlüssel: Der Unterflurhydrantenschlüssel dient zur Innbetriebnahme von Unterflurhydranten.

 

UTM:

Abk. für Universales Transversales Mercatorsystem, das nach dem Geographen Gerhard Mercator (1512 bis 1594) benannt ist. Danach ist die Erdoberfläche mit einem Gitternetz überzogen, das sich zur schnellen und sicheren Orientierung eignet. Die Feuerwehren verwenden Landkarten mit diesem Koordinatensystem, um Einsatzkräfte insbesondere bei Großschadensereignissen zu den Einsatzorten zu bringen.

 

Bar 01
Buchstabe V
Verbrennung: die unter Freiwerden von Wärme verlaufende Reaktion von Sauerstoff mit chemischen Elementen und Verbindungen. Verbrennungen verlaufen meist unter Feuererscheinung.

 

Verteiler: Die Verteiler dienen dazu, die durch eine „größere“ Schlauchleitung zugeführte Wassermenge in mehrere „kleinere“ Schlauchleitungen zu verteilen. Die bei der Feuerwehr üblichen Verteiler habe einen Zugang und drei Abgänge. Jeder der drei Abgänge ist für sich durch ein Niederschraubventil absperrbar.

Bei der Feuerwehr findet aber fast nur der Verteiler mit B-Zugang und 1 B- und 2 C-Abgängen Verwendung.

1. Rohr: linker C-Abgang
2. Rohr: rechter C-Abgang
3. Rohr: (Sonderrohr) mittlerer B- bzw. C-Abgang.

 

Vorschriften: Ein einheitlicher Einsatz der Feuerwehr ist nur möglich, wenn grundsätzliches in Vorschriften geregelt wird. Hierzu gibt es die Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV).

 

Bar 01
Buchstabe W
Warntafel:

Die Gefahrennummer (Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr)  kennzeichnet die Gefahrenklasse bzw. die Gefährlichkeit des transportierten Stoffes.

Die Stoff-Nummer (Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes) kennzeichnet den transportierten Stoff selbst.

Die Gefahrennummer setzt sich aus   2 - 3 Ziffern zusammen. Die erste Ziffer bezeichnet die Hauptgefahr gemäß nachfolgendem Schlüssel.

1 Explosiver Stoff
2 Gas
3 Entzündbarer flüssiger Stoff
4 Entzündbarer fester Stoff
5 Entzündend (oxydierend) wirkender Stoff oder organisches Peroxyd
6 Giftiger Stoff
7 Radioaktiver Stoff
8 Ätzender Stoff
9 Anderer gefährlicher Stoff

Die zweite und evtl. dritte Ziffer geben die zusätzliche Gefahr an.

0 Bedeutungslos
1 Explosionsgefahr
2 Entweichen von Gas
3 Entzündbarkeit
5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion, die aus der Selbstzersetzung oder der Polymerisation entsteht


Die Verdopplung einer Ziffer (z.B. 33) weist auf die Zunahme der Hauptgefahr hin.

Wird der Gefahrennummer ein X vorangestellt, so reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

 

Der rechts abgebildeten Gefahrguttafel begegnet man sehr häufig.
Die Stoff-Nummer 1203 sagt uns dass das Fahrzeug "Benzin" transportiert.
Der erste Teil der Gefahrennummer "3" sagt uns das es sich um einen "Entzündbaren flüssigen Stoff handelt".
Der zweite Teil ebenfalls eine "3" bedeutet dass das Medium hochentzündlich ist (Zunahme der Hauptgefahr).

 

 

Wehr- und Dienstpflicht: Männer müssen in Deutschland einer Wehr- bzw. Dienstpflicht nachkommen. Diese kann in der Bundeswehr, im Zivildienst, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Feuerwehr und bestimmten Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Im Verteidigungsfall können auch Männer die Zivildienst leisteten und Frauen zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.

 

Wechselsprechen:

Eine Verkehrsart im Sprechfunkverkehr, bei der die beteiligten Funkstellen nur abwechselnd senden oder empfangen können. Diese Verkehrsart benötigt nur eine Frequenz (deshalb auch Simplex genannt) und wird besonders im 2 m-Bereich durchgeführt.

 

Werkfeuerwehr:

Eine Werkfeuerwehr ist eine staatlich anerkannte Feuerwehr eines Betriebes oder einer Verwaltung. Sie schützt nicht die Allgemeinheit, sondern den entsprechenden Betrieb. Ihre Struktur, Ausstattung und Ausbildung entspricht dem Aufbau einer FF. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.Z. 116 Werkfeuerwehren.

 

Bar 01
Buchstabe X
Bar 01
Buchstabe Y
Bar 01
Buchstabe Z
Ziehfix:

Vorrichtung zum Ziehen von Schließzylindern an Türen, um im Notfall in Gebäude zu gelangen. Mit dieser Vorrichtung werden die Schließzylinder durch Zug gebrochen und aus dem Schloss entfernt.

 

Zivilschutz: Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall.

 

Zumischer:

Eine Armatur zur Zumischung von Schaummittel zum Wasser, um Löschschaum zu erzeugen. Er ist aus Bronze gefertigt, da Schaummittel korrosiv wirken. Die Funktionsweise beruht darauf, dass das strömende Wasser in einer Verengung Unterdruck erzeugt (Venturirohr) und dadurch das Schaummittel ansaugt.