DIN 14676 - Die neue Norm für
Heimrauchmelder
Anwendungsbereich
Die DIN 14676 ist eine "Anwendungsnorm", d.h. sie legt die Anforderungen fest,
für den
Einbau, Betrieb und Installation von Rauchmeldern in
Wohnhäusern
Wohnungen
Räumen mit wohnungsähnlicher
Nutzung
(z.B. Wohnwagen, Gartenlauben,
Anwaltskanzleien)
VdS-geprüfte Rauchmelder
Die Rauchmelder, die gemäß dieser DIN Norm
eingesetzt werden dürfen sind exakt beschrieben. Es sind nur Rauchmelder
zugelassen, die VdS anerkannt sind.
Sie sind durch dieses Logo, verbunden mit einer Prüfnummer, erkennbar:

Das Prüfzeichen gewährleistet, dass ein Rauchmelder nach der
prEN ISO 12239
geprüft wurde. Dabei wird u.a. im Test das Ansprechverhalten der Rauchmelder
überprüft, damit es weder zu Fehlalarmen noch zu einer zu späten Alarmmeldung
kommt.
Weitere Merkmale, die ein Heimrauchmelder für die VdS-Prüfung erfüllen
muss:
- Alle Melder eines Typs müssen in der Serienfertigung in annähernd gleich
bleibender Qualität produziert werden.
- Es muss verhindert werden, dass der Melder montiert werden kann, wenn die
Batterie nicht richtig oder gar nicht eingelegt wird
(Batterieanwesenheitskontrolle) .
- Der Alarmton muss mindestens 85dB A betragen.
- Die Warnmeldung bei Nachlassen der Batterieleistung sollte mindestens 30
Tage dauern.
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist eine weitere
Voraussetzung.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gut in den Melder eindringen können.
Planung und Einbau
Als Mindestausstattung werden in
Wohnhäusern Rauchmelder im Kinderzimmer, Schlafbereich und Flur
gefordert. Zur optimalen Ausstattung sollte zusätzlich zur
Mindestausstattung jeder Raum mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Auch auf den Anbringungsort wird sehr
konkret eingegangen:
- Rauchmelder müssen an der Decke,
möglichst in der Raummitte installiert werden. Mindestabstand zu einer Wand
= 50 cm
- In L-förmigen Räumen sollte der
Rauchmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist
jeder Schenkel wie ein seperater Raum zu betrachten.
- Räume die durch eine deckenhohe
Möblierung oder durch Trennwände unterteilt sind, sollten in jedem
Raumteil durch Rauchmelder geschützt werden.
- Bei offenen Verbindungen mit mehren
Geschossen ist auf jeder Ebene mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Räumen mit Deckenstürzen bis 20cm
kann der Rauchmelder auf den Sturz montiert werden. In Räumen mit Deckenstürzen
über 20cm sollte beidseitig ein Rauchmelder installiert werden.
- Rauchmelder in Fluren und Gängen:
Bei einer max. Breite von 3m darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern max. 15m
betragen. Der Abstand von den Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf nicht
mehr als 7,5m betragen.
- Rauchmelder in zuggefährdeter
Umgebung: Um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchmelder nicht erreicht,
dürfen diese nicht in der Nähe von Klima- und Belüftungseinlässen
installiert werden.
- Vernetzung von Rauchmeldern: Wenn
zusätzlich der Alarm an einem anderen Ort erfolgen soll, müssen vernetzbare
Rauchmelder eingesetzt werden. (Beispiel: Alarm im
Kinderzimmer >> Zusatzalarm im Elternschlafzimmer)
Lassen Sie sich von der Feuerwehr
Espelkamp beraten !
Und wenn es doch mal brennt...
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