Flucht- und Rettungsplan (DIN 4844-3)

Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich Personen
dauernd oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z.B. in
Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Kaufhäusern, Verwaltungsgebäuden oder
sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind.


An Flucht- und Rettungspläne werden nach der relativ neuen DIN 4844-3 (Ausgabe 09/2003) folgende Anforderungen gestellt:

  • Für Flucht- und Rettungspläne sind die Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844-1 und -2 zu verwenden. Der Verlauf von Rettungswegen ist in Hellgrün (wie RAL 6019), Treppenräume im Verlauf von Rettungswegen in dunklerem Grün (wie RAL 6024) sowie der Standort in Signalgelb (RAL 1003) und Signalschwarz (RAL 9004) zu kennzeichnen.
  • Die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungswegen bei Ausfall der Stromversorgung ist durch Verwendung lang nachleuchtender Materialien (DIN 67510-4) oder Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung (DIN EN 1838) sicherzustellen.
  • Flucht- und Rettungspläne sind in den Formaten nach DIN EN ISO 216 in der Mindestgröße von Format A3 auszuführen. Format A4 darf für zusätzliche Flucht- und Rettungspläne angewendet werden, z.B. in Hotelräumen, Büros usw.
  • Die Schriftgrößen für die verschiedenen Formate der Flucht- und Rettungspläne sind in DIN 4844-3 festgelegt.
  • Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein und dem aktuellen Stand entsprechen.
  • Die Rettungs- und Brandschutzzeichen in Flucht- und Rettungsplänen müssen den
    Vorgaben der BGV A8 und DIN 4844-2 entsprechen.
  • Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen sind in
    Flucht- und Rettungspläne zu integrieren.
  • Die in den Flucht- und Rettungsplänen enthaltenen Symbole und Sicherheitszeichen
    müssen in einer Legende dargestellt werden.

Beispiel eines Flucht- und Rettungsplanes:

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