Flucht- und Rettungsplan (DIN 4844-3)
Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich
Personen
dauernd oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z.B. in
Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Kaufhäusern,
Verwaltungsgebäuden oder
sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind.
An Flucht- und Rettungspläne werden nach der relativ neuen DIN 4844-3 (Ausgabe 09/2003) folgende
Anforderungen gestellt:
- Für Flucht- und Rettungspläne sind die Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844-1 und -2 zu verwenden. Der Verlauf von
Rettungswegen ist in Hellgrün (wie RAL 6019), Treppenräume im Verlauf von
Rettungswegen in dunklerem Grün (wie RAL 6024) sowie der Standort in Signalgelb
(RAL 1003) und Signalschwarz (RAL 9004) zu kennzeichnen.
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- Die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungswegen bei Ausfall der
Stromversorgung ist durch Verwendung lang nachleuchtender Materialien (DIN 67510-4) oder
Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung (DIN EN 1838) sicherzustellen.
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- Flucht- und Rettungspläne sind in den Formaten nach DIN EN ISO 216 in der
Mindestgröße von Format A3 auszuführen. Format A4 darf für zusätzliche
Flucht- und Rettungspläne angewendet werden, z.B. in Hotelräumen, Büros usw.
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- Die Schriftgrößen für die verschiedenen Formate der Flucht- und
Rettungspläne sind in DIN 4844-3 festgelegt.
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- Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein und dem aktuellen
Stand entsprechen.
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- Die Rettungs- und Brandschutzzeichen in Flucht- und Rettungsplänen müssen
den
Vorgaben der BGV A8 und DIN 4844-2 entsprechen.
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- Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei
Unfällen sind in
Flucht- und Rettungspläne zu integrieren.
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- Die in den Flucht- und Rettungsplänen enthaltenen Symbole und
Sicherheitszeichen
müssen in einer Legende dargestellt werden.
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Beispiel eines Flucht- und Rettungsplanes:

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