Es sind zwei wichtige Normen im Zusammenhang mit
Heimrauchmeldern von Bedeutung:
1) DIN 14676 - Planungs- und
Betriebsnorm
Anwendungsbereich
Die DIN 14676 ist eine "Anwendungsnorm", d.h. sie legt die Anforderungen fest,
für den
Einbau, Betrieb und Installation von Rauchmeldern in
Wohnhäusern
Wohnungen
Räumen mit wohnungsähnlicher
Nutzung
(z.B. Wohnwagen, Gartenlauben,
Anwaltskanzleien)
Planung und Einbau
Als Mindestausstattung werden in
Wohnhäusern Rauchmelder im Kinderzimmer, Schlafbereich und Flur
gefordert. Zur optimalen Ausstattung sollte zusätzlich zur
Mindestausstattung jeder Raum mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Auch auf den Anbringungsort wird sehr
konkret eingegangen:
- Rauchmelder müssen an der Decke,
möglichst in der Raummitte installiert werden. Mindestabstand zu einer Wand
= 50 cm
- In L-förmigen Räumen sollte der
Rauchmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist
jeder Schenkel wie ein seperater Raum zu betrachten.
- Räume die durch eine deckenhohe
Möblierung oder durch Trennwände unterteilt sind, sollten in jedem
Raumteil durch Rauchmelder geschützt werden.
- Bei offenen Verbindungen mit mehren
Geschossen ist auf jeder Ebene mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Räumen mit Deckenstürzen bis 20cm
kann der Rauchmelder auf den Sturz montiert werden. In Räumen mit Deckenstürzen
über 20cm sollte beidseitig ein Rauchmelder installiert werden.
- Rauchmelder in Fluren und Gängen:
Bei einer max. Breite von 3m darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern max. 15m
betragen. Der Abstand von den Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf nicht
mehr als 7,5m betragen.
- Rauchmelder in zuggefährdeter
Umgebung: Um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchmelder nicht erreicht,
dürfen diese nicht in der Nähe von Klima- und Belüftungseinlässen
installiert werden.
- Vernetzung von Rauchmeldern: Wenn
zusätzlich der Alarm an einem anderen Ort erfolgen soll, müssen vernetzbare
Rauchmelder eingesetzt werden. (Beispiel: Alarm im
Kinderzimmer >> Zusatzalarm im Elternschlafzimmer)
2) DIN EN 14604 Produkt- und Prüfnorm 
Laut o.a. Planungs- und Betriebsnorm DIN
14676 müssen Rauchmelder nach der Produkt- und Prüfnorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit dem 1. Mai 2006 können
Rauchmelder nach dieser Norm mit CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht
werden. Nach dem 1. August 2008 müssen Rauchmelder die CE-Kennzeichnung in
Deutschland zwingend aufweisen.
In Deutschland nimmt der VdS diese Prüfungen
vor. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Rauchmelder
entweder ein VdS-Prüfzeichen tragen und ein CE-Zeichen mit Hinweis auf die DIN
EN 14604 aufweisen.
Einige Merkmale, die ein Heimrauchmelder für die
Zertifizierung erfüllen
muss:
- Alle Melder eines Typs müssen in der Serienfertigung in annähernd gleich
bleibender Qualität produziert werden.
- Es muss verhindert werden, dass der Melder montiert werden kann, wenn die
Batterie nicht richtig oder gar nicht eingelegt wird
(Batterieanwesenheitskontrolle) .
- Der Alarmton muss mindestens 85dB A betragen.
- Die Warnmeldung bei Nachlassen der Batterieleistung sollte mindestens 30
Tage dauern.
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist eine weitere
Voraussetzung.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gut in den Melder eindringen können.
Neben den "Standard"-Rauchmeldern gibt es für
bestimmte Personengruppen weiter Sonderlösungen, z.B. Rauchmelder für
Hörgeschädigte oder Rauchmelder mit Funkvernetzung.
Lassen Sie sich von der Feuerwehr
Espelkamp beraten !
Und wenn es doch mal brennt...
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