Es sind zwei wichtige Normen im Zusammenhang mit Heimrauchmeldern von Bedeutung:
Die DIN 14676 ist eine "Anwendungsnorm", d.h. sie legt die Anforderungen fest, für den Einbau, Betrieb und Installation von Rauchmeldern in
Wohnhäusern
Wohnungen
Räumen mit wohnungsähnlicher
Nutzung
(z.B. Wohnwagen, Gartenlauben,
Anwaltskanzleien)
Als Mindestausstattung werden in Wohnhäusern Rauchmelder im Kinderzimmer, Schlafbereich und Flur gefordert. Zur optimalen Ausstattung sollte zusätzlich zur Mindestausstattung jeder Raum mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Auch auf den Anbringungsort wird sehr konkret eingegangen:
Rauchmelder müssen an der Decke, möglichst in der Raummitte installiert werden. Mindestabstand zu einer Wand = 50 cm
In L-förmigen Räumen sollte der
Rauchmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist
jeder Schenkel
wie ein separater Raum zu betrachten.
Räume die durch eine deckenhohe
Möblierung oder durch Trennwände unterteilt sind, sollten in jedem
Raumteil durch
Rauchmelder geschützt werden.
Bei offenen Verbindungen mit mehren Geschossen ist auf jeder Ebene mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Räumen mit Deckenstürzen bis 20cm
kann der Rauchmelder auf den Sturz montiert werden. In Räumen mit Deckenstürzen
über 20cm sollte beidseitig ein Rauchmelder installiert werden.
Rauchmelder in Fluren und Gängen:
Bei einer max. Breite von 3m darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern max. 15m
betragen.
Der Abstand von den Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf nicht
mehr als 7,5m betragen.
Rauchmelder in zuggefährdeter
Umgebung: Um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchmelder nicht erreicht,
dürfen diese nicht
in der Nähe von Klima- und Belüftungseinlässen
installiert werden.
Vernetzung von Rauchmeldern: Wenn
zusätzlich der Alarm an einem anderen Ort erfolgen soll, müssen vernetzbare
Rauchmelder
eingesetzt werden. (Beispiel: Alarm im
Kinderzimmer >> Zusatzalarm im Elternschlafzimmer)
Gemäß der oben erwähnten "Planungs- und Betriebsnorm nach DIN 14676" müssen Rauchmelder nach der "Produkt- und Prüfnorm DIN EN 14604" zertifiziert sein. Diese Produkte erkennen Sie an der so genannten CE-Kennzeichnung. In Deutschland nimmt der VdS diese Prüfungen vor.
Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Rauchmelder
ein VdS-Prüfzeichen tragen und ein CE-Zeichen mit Hinweis auf die DIN
EN 14604 aufweisen. In Deutschland dürfen inzwischen nur noch solche Produkte
auf den Markt gebracht werden!
Einige Merkmale, die ein Heimrauchmelder für die Zertifizierung erfüllen muss:
Neben den "Standard"-Rauchmeldern gibt es für
bestimmte Personengruppen weiter Sonderlösungen, z.B. Rauchmelder für
Hörgeschädigte oder Rauchmelder mit Funkvernetzung.
Und wenn es doch mal brennt...
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