Es sind zwei wichtige Normen im Zusammenhang mit Heimrauchmeldern von Bedeutung:

 

1) DIN 14676 - Planungs- und Betriebsnorm

               Rauchmelder verschiedener Hersteller                                              

Anwendungsbereich 

Die DIN 14676 ist eine "Anwendungsnorm", d.h. sie legt die Anforderungen fest, für den Einbau, Betrieb und Installation von Rauchmeldern in 

        Wohnhäusern
        Wohnungen
        Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung
 
        (z.B. Wohnwagen, Gartenlauben, Anwaltskanzleien)
               

Planung und Einbau

Als Mindestausstattung werden in Wohnhäusern Rauchmelder  im Kinderzimmer, Schlafbereich und Flur gefordert. Zur optimalen Ausstattung sollte zusätzlich zur Mindestausstattung jeder Raum mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Auch auf den Anbringungsort wird sehr konkret eingegangen:

 

2) DIN EN 14604 Produkt- und Prüfnorm 

Laut o.a. Planungs- und Betriebsnorm DIN 14676 müssen Rauchmelder nach der Produkt- und Prüfnorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit dem 1. Mai 2006 können Rauchmelder nach dieser Norm mit CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Nach dem 1. August 2008 müssen Rauchmelder die CE-Kennzeichnung in Deutschland zwingend aufweisen. 
In Deutschland nimmt der VdS diese Prüfungen vor.  Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Rauchmelder entweder ein VdS-Prüfzeichen tragen und ein CE-Zeichen mit Hinweis auf die DIN EN 14604 aufweisen.

Einige Merkmale, die ein Heimrauchmelder für die Zertifizierung erfüllen muss: 

Neben den "Standard"-Rauchmeldern gibt es für bestimmte Personengruppen weiter Sonderlösungen, z.B. Rauchmelder für Hörgeschädigte oder Rauchmelder mit Funkvernetzung.

Lassen Sie sich von der Feuerwehr Espelkamp beraten !

Und wenn es doch mal brennt...

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