Neuer Teleskopmast eingetroffen !

Ersatz für Drehleiter DLK 23/12

Vor wenigen Tagen ist bei der Feuerwehr Espelkamp endlich der langersehnte Ersatz für die knapp dreißig Jahre alte Drehleiter eingetroffen. Das in die Jahre gekommene Fahrzeug wird durch einen Teleskopmast ersetzt.

Aber erst nach einer mehrwöchigen Übergangs- und Ausbildungsphase wird das neue Fahrzeug bei „richtigen“ Brand- und Rettungseinsätzen ausrücken. Den Bürgerinnen und Bürgern in Espelkamp wird das neue Rettungsgerät aber trotzdem schon vorher häufiger begegnen. In den kommenden Wochen werden die Wehrleute an dem hochmodernen Gerät intensiv ausgebildet. An verschiedenen Objekten im Stadtgebiet wie Hochhäusern, Industriegebäuden oder Fernmeldetürmen kann das neue Fahrzeug beobachtet werden.

Einen Termin für die offizielle Übergabe des mehr als 500.000  Euro teuren Fahrzeuges gibt es noch nicht.

 

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3 Generationen "Drehleiter Espelkamp"          Blick auf den Steuerstand des TLK


Bisher kommen bei den Feuerwehren als Hubrettungsfahrzeuge vorwiegend  Drehleitern zum Einsatz. Daher herrscht auch unter Feuerwehrleuten zur korrekten Bezeichnung der sonstigen Hubrettungsfahrzeuge gelegentlich etwas Verwirrung oder Unsicherheit. Deshalb nachfolgend einige entsprechende Erläuterungen:

Bei den Hubrettungsfahrzeugen herrscht eine Vielfalt von unterschiedlichen Bezeichnungen. Neben Normbezeichnungen und den Herstellerbezeichnungen haben sich bei den Feuerwehren inoffizielle Begriffe etabliert. Dies verwirrt, eine Vergleichbarkeit unter verschiedenen Herstellern wird erschwert, Eigenschaften sowie Verwendungszweck der Fahrzeuge und Techniken sind nicht immer klar erkennbar. Grundsätzlich gibt es in der Norm einerseits die Drehleitern und andererseits die Hubarbeitsbühnen.

Drehleitern werden seit Einführung der DIN EN 14043 im Jahre 2005 unterschieden in automatische und halbautomatische Drehleitern. In Deutschland wird eine Nennrettungshöhe bei einer bestimmten Ausladung angegeben. So steht die Normbezeichnung DLA (K) 23/12 für eine automatische Drehleiter mit einer Rettungshöhe von 23m bei einer Ausladung von 12m, der in Klammern stehende Buchstabe “K” steht für den Rettungskorb. Die Normbezeichnung DLS (K) 23/12 steht für die entsprechende halbautomatische Drehleiter. Der Buchstabe “S” bedeutet, dass die Leiter nur sequentielle Bewegungen ausführen kann, sprich Aufrichten, Ausfahren und Drehen im Gegensatz zur automatischen Drehleiter nicht gleichzeitig. Die Werte für Rettungshöhe und Ausladung passen hier zu den in Deutschland geltenden Bauvorschriften für Gebäudehöhen und Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge. Die Espelkamper Drehleiter entspricht noch der zuvor geltenden Norm DIN 14701, die keine halbautomatischen Drehleitern zuließ und führt die Bezeichnung DLK 23/12

In der DIN EN 1777 sind die Anforderungen an Hubarbeitsbühnen (Abkürzung: HAB) beschrieben. In Feuerwehrkreisen hat sich aber der abweichende Begriff Hubrettungsbühne durchgesetzt. Durch diese Herstellerbezeichnung (z.B. Fa Metz oder Bronto Skylift) soll deutlich gemacht werden, dass es sich um ein Hubrettungsfahrzeug handelt. Die, meist seitlich am Ausleger angebrachte Leiter darf nur dann die Normbezeichnung Rettungsleiter tragen, wenn sie zur Rettung hilfloser Personen durch Heruntertragen geeignet ist. Andernfalls darf sie nach Norm nur Aufstiegsleiter genannt werden.
Landläufig wird für Hubarbeitsbühnen oft auch die Abkürzung “TM” für “Teleskopmast” sowie die Bezeichnung Gelenkmast oder Gelenkbühne verwendet. Auch die Wortkombination Teleskopgelenkmast ist geläufig. Hier werden die Eigenschaften Gelenkigkeit und Teleskopierbarkeit des Auslegers (Mast) ausgedrückt.

Das Fahrzeug der Feuerwehr Espelkamp (Hersteller Bronto Skylift / Finnland) trägt die Bezeichnung TLK 23/12

T = Teleskopmast
L = Rettungsleiter
K = Korb o. Arbeitsbühne