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Bisher kommen bei den Feuerwehren als
Hubrettungsfahrzeuge vorwiegend Drehleitern zum Einsatz. Daher
herrscht auch unter Feuerwehrleuten zur korrekten Bezeichnung der
sonstigen
Hubrettungsfahrzeuge gelegentlich etwas Verwirrung oder Unsicherheit.
Deshalb nachfolgend einige entsprechende Erläuterungen:
Bei den Hubrettungsfahrzeugen herrscht eine Vielfalt von
unterschiedlichen Bezeichnungen. Neben Normbezeichnungen und den
Herstellerbezeichnungen haben sich bei den Feuerwehren inoffizielle
Begriffe etabliert. Dies verwirrt, eine Vergleichbarkeit unter
verschiedenen Herstellern wird erschwert, Eigenschaften sowie
Verwendungszweck der Fahrzeuge und Techniken sind nicht immer klar
erkennbar.
Grundsätzlich gibt es in der Norm einerseits die Drehleitern und
andererseits die Hubarbeitsbühnen.
Drehleitern werden seit Einführung der DIN EN 14043 im
Jahre 2005 unterschieden in automatische und halbautomatische
Drehleitern. In Deutschland wird eine Nennrettungshöhe bei einer
bestimmten Ausladung angegeben. So steht die
Normbezeichnung DLA (K)
23/12 für eine automatische Drehleiter mit
einer Rettungshöhe von 23m bei einer Ausladung von 12m, der in Klammern
stehende Buchstabe “K” steht für den Rettungskorb. Die
Normbezeichnung DLS (K)
23/12 steht für die entsprechende halbautomatische
Drehleiter. Der Buchstabe “S” bedeutet, dass die Leiter nur
sequentielle Bewegungen ausführen kann, sprich Aufrichten, Ausfahren und
Drehen im Gegensatz zur automatischen Drehleiter nicht gleichzeitig. Die
Werte für Rettungshöhe und Ausladung passen hier zu den in Deutschland
geltenden Bauvorschriften für Gebäudehöhen und Aufstellflächen für
Feuerwehrfahrzeuge. Die Espelkamper Drehleiter entspricht noch der zuvor
geltenden Norm DIN 14701, die keine halbautomatischen Drehleitern zuließ
und führt die Bezeichnung DLK 23/12
In der DIN EN 1777 sind die Anforderungen an Hubarbeitsbühnen (Abkürzung: HAB) beschrieben. In Feuerwehrkreisen
hat sich aber der abweichende Begriff Hubrettungsbühne durchgesetzt.
Durch diese Herstellerbezeichnung (z.B. Fa Metz oder Bronto Skylift)
soll deutlich gemacht werden, dass es sich um ein Hubrettungsfahrzeug
handelt. Die, meist seitlich am Ausleger angebrachte Leiter darf nur
dann die Normbezeichnung Rettungsleiter tragen, wenn sie zur Rettung
hilfloser Personen durch Heruntertragen geeignet ist. Andernfalls darf
sie nach Norm nur Aufstiegsleiter genannt werden.
Landläufig wird für Hubarbeitsbühnen oft auch die Abkürzung “TM” für
“Teleskopmast” sowie die Bezeichnung Gelenkmast oder Gelenkbühne
verwendet. Auch die Wortkombination Teleskopgelenkmast ist geläufig.
Hier werden die Eigenschaften Gelenkigkeit und Teleskopierbarkeit des
Auslegers (Mast) ausgedrückt.
Das Fahrzeug der Feuerwehr Espelkamp (Hersteller Bronto
Skylift / Finnland) trägt die
Bezeichnung TLK 23/12
T = Teleskopmast
L = Rettungsleiter
K = Korb o. Arbeitsbühne
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