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Ab Juli 2009 können Notrufe mit
dem Handy nur noch getätigt werden, wenn die so genannte SIM-Karte
eingelegt ist. Die Pflicht zur eingelegten SIM-Karte wird durch die
Notrufverordnung des Bundeswirtschafts-ministerium festgeschrieben, die
am 18.März 2009 in Kraft getreten ist. Mit ihr werden die rechtlichen
Vorgaben des Telekommunika-tionsgesetzes (TKG) für den Notruf ergänzt,
meldet das Bundeswirt-schaftsministerium.
Die
Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne
SIM-Karte abgesetzt werden konnten, ist notwendig geworden, um dem
massiven Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In
Spitzenzeiten ist nach Angabe vieler Leitstellen über 80 Prozent aller
Anrufe missbräuchlich gewesen.
Notrufmissbrauch soll ein Riegel vorgeschoben werden!
Das hat dazu geführt, dass Notrufe von
Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet
und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden
konnten. Eine
Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, hat bisher
nicht bestanden. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies jedoch
ändern!
Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte
einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass
Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich
gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern
nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.
Allerdings ist auch die in der Vergangenheit
vielerorts praktizierte Regelung, dass man bedürftigen Bürgern
"ausgediente" Handys für eine eventuelle Notrufmeldung kostenlos
überlassen hat, dann nicht mehr möglich...
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