Kein Notruf mehr ohne SIM-Karte

Am 1.Juli 2009 tritt die neue "Notrufverordnung" in Kraft

Ab Juli 2009 können Notrufe mit dem Handy nur noch getätigt werden, wenn die so genannte SIM-Karte eingelegt ist. Die Pflicht zur eingelegten SIM-Karte wird durch die Notrufverordnung des Bundeswirtschafts-ministerium festgeschrieben, die am 18.März 2009 in Kraft getreten ist. Mit ihr werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunika-tionsgesetzes (TKG) für den Notruf ergänzt, meldet das Bundeswirt-schaftsministerium.  
 

Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, ist notwendig geworden, um dem massiven Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten ist nach Angabe vieler Leitstellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich gewesen.

Notrufmissbrauch soll ein Riegel vorgeschoben werden!

Das hat dazu geführt, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, hat bisher nicht bestanden. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies jedoch ändern!

Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.   

Allerdings ist auch die in der Vergangenheit vielerorts praktizierte Regelung, dass man bedürftigen Bürgern "ausgediente" Handys für eine eventuelle Notrufmeldung kostenlos überlassen hat,  dann nicht mehr möglich...